Unerwünschte Nebenwirkungen und Kontraindikationen
Es ist möglich, dass ein Patient oder eine Patientin sensibel auf das eine oder andere Mittel reagiert. Besteht der Verdacht, dass die unerwünschten Nebenwirkungen auf das eingenommene Mittel zurückzuführen sind, sind Sie als Verordner verpflichtet, Meldung an die Apotheke oder Swissmedic zu machen.
Es gibt einige Arzneimittel, welche während der Schwangerschaft oder kombiniert mit diversen Medikamenten kontraindiziert sind. Es ist wichtig, dies bei der Verschreibung der Kräuter zu berücksichtigen und diese Pflanzen zu kennen. Der TCM-Fachverband weist in seiner Broschüre auf die Sicherheit in der Chinesischen Arzneimitteltherapie hin. Diese Broschüre können Sie über den Berufsverband beziehen.